Recruiting für Krankenhäuser und Kliniken: Pflegekräfte und Fachpersonal gewinnen
Recruiting im Krankenhaus gelingt, wenn Kliniken Stationen, Schichten und Team sichtbar machen, bevor sich jemand bewirbt. Pflegekräfte und Fachpersonal vergleichen Angebote in ihrer Region. Eine Anzeige im Fachblatt erreicht nur die, die gerade suchen.
Von Sebastian Mekas, Co-Founder Imployo GmbH · Stand 05.11.2026
Kliniken konkurrieren regional um dieselben Fachkräfte. Wer Stationen, Schichten und Team zeigt, wird gefunden.
Dafür greifen drei Bausteine ineinander. Die Karriereseite zeigt, wie Arbeit in Ihrem Haus aussieht. Im TeamPlayer erzählen Ihre Teams selbst. Die Kampagne bringt genau diese Stelle zu den Fachkräften Ihrer Region.
Geschäftsführung, Pflegedirektion und Personalleitung von Kliniken kennen das Problem: Stellen im Pflegedienst bleiben wochenlang offen, und die Nachbarklinik sucht dieselben Leute. Sichtbar werden Sie dort, wo Fachkräfte ohnehin unterwegs sind, in sozialen Netzwerken.
Lage
Laut DKG-Fachkräftemonitoring 2026 hatten im Januar 2026 66 Prozent der Kliniken Probleme, Pflegestellen auf Allgemeinstationen zu besetzen. Auf Intensivstationen waren es 72 Prozent.
Dauer
Offene Stellen im Pflegedienst sowie im OP- und Anästhesiedienst bleiben im Mittel 21 bis 23 Wochen unbesetzt.
Demografie
Bis 2035 scheidet mindestens jeder vierte Klinikbeschäftigte altersbedingt aus.
Bewerbung
Die Kurzbewerbung dauert rund drei Minuten, ohne Lebenslauf und Anschreiben. Die Kampagne läuft rund drei Wochen.
Kontrolle
Sie geben jeden Baustein im Kundenportal frei. Nichts geht ohne Ihr Ja online.
Warum ist Personalgewinnung im Krankenhaus so schwer?
Fast jede Klinik hat Besetzungsprobleme. Das Deutsche Krankenhausinstitut (DKI) befragte die Kliniken im Januar 2026 für die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG). Im ärztlichen Dienst und bei Pflegefachkräften auf Allgemeinstationen meldeten je 66 Prozent Probleme, im OP-Dienst 69 Prozent.
Offene Stellen bleiben monatelang offen. Im Pflegedienst sowie im OP- und Anästhesiedienst bleiben sie im Mittel zwischen 21 und 23 Wochen unbesetzt, im ärztlichen Dienst 16 Wochen.
Auch die Bundesagentur für Arbeit sieht den Engpass. Die Pflegeberufe, zu denen die Fachkrankenpflege zählt, erreichen 2025 einen Gesamtwert von 2,7 Punkten, Fachärztinnen und Fachärzte der Inneren Medizin 2,6. Ab 2,0 Punkten spricht die Analyse von einem Engpass. Die Arbeitslosenquote der Pflegefachkräfte lag 2025 bei 1,1 Prozent.
Für Ihre Klinik heißt das: Sie konkurrieren mit jedem Haus in der Region um dieselben Fachkräfte. Das Statistische Bundesamt zählte 2024 bundesweit 1.841 Krankenhäuser mit 553.400 Beschäftigten im Pflegedienst.
Zahl
2023 war knapp ein Viertel (24 Prozent) aller Klinikbeschäftigten 55 Jahre oder älter. Bis 2035 scheiden voraussichtlich mehr als 300.000 Beschäftigte altersbedingt aus. Fast jeder zweite arbeitet in Teilzeit oder geringfügig (DKG-Fachkräftemonitoring 2026).
Wo suchen Pflegekräfte und Fachpersonal wirklich?
Die wenigsten Pflegefachkräfte sind arbeitslos, viele denken aber über einen Wechsel nach. In den letzten zwölf Monaten dachten 20 Prozent der Pflegefachpersonen ohne Führungsverantwortung mehrmals wöchentlich oder täglich über einen Arbeitgeberwechsel nach (DBfK-Umfrage 2026). Im Jahr 2024 waren es 17 Prozent.
Soziale Netzwerke bieten die Reichweite. Laut ARD/ZDF-Medienstudie 2025 nutzen 63 Prozent der Menschen ab 14 Jahren soziale Netzwerke mindestens wöchentlich. Instagram kommt auf 40 Prozent, Facebook auf 31 Prozent. Dort steht Ihre Stelle zwischen den Beiträgen von Freunden, nicht in einer Suchmaske.
Was Pflegende wollen, ist konkret. In der Böckler-Studie 2022 nennen ehemalige Pflegende verbindliche Dienstpläne als zentrale Bedingung für die Rückkehr. Laut DBfK bewerten Pflegefachpersonen Teamarbeit, Arbeitszeiten und Dienstplangestaltung eher positiv, Wertschätzung und Arbeitsauslastung dagegen kritisch.
Arbeitszeitmodelle gehören in die Anzeige. Laut DKG gilt in rund der Hälfte der Häuser ein flexibles Arbeitszeitmodell als Standard, weitere 43 Prozent bieten es für einzelne Berufsgruppen. Rund 60 Prozent bieten ausgewählten Berufsgruppen ein garantiertes Frei.
Praxistipp
Nennen Sie in der Anzeige die Station, das Schichtmodell, die Teamgröße und die Einarbeitung. Eine Anzeige für „Pflegekraft im Klinikum“ sagt wenig, eine Anzeige für Ihre Station sagt, was Interessierte erwartet.
Wie Imployo das Recruiting im Krankenhaus umsetzt
Unser Ablauf besteht aus vier Bausteinen, die Sie im Kundenportal steuern. Warum Anzeigen in sozialen Netzwerken Fachkräfte erreichen, erklärt der Ratgeber Social Recruiting. Weitere Wege zu Pflegekräften zeigt der Ratgeber Pflegekräfte finden.
Was ist Social Recruiting im Krankenhaus?
Social Recruiting zeigt eine konkrete Stelle den Fachkräften Ihrer Region in sozialen Netzwerken, auch wenn sie nicht aktiv suchen. Ein Klick führt zur Bewerbungsseite, und eine kurze Bewerbung ersetzt Lebenslauf und Anschreiben.
Karriereseite für Ihr Haus oder Ihren Verbund
Ihre Karriereseite zeigt offene Stellen, Standorte und Teams auf einer Seite, mit einem einfachen Weg zur Bewerbung auch mobil. Verbünde mit mehreren Häusern ordnen ihre Stellen nach Haus, Bereich und Berufsgruppe. Wir bauen die Seite zuerst unverbindlich und ohne Vorkasse. Sie buchen erst, wenn Sie das Ergebnis überzeugt.
Mehr erfahrenTeamPlayer: Stationen und Teams erzählen
Im TeamPlayer berichten Pflegende, Funktionsdienst und Ärzteschaft in kurzen Audio- und Video-Clips von ihrem Alltag. Die Clips sind nach Bereichen, Standorten und Fragen sortiert, zu jedem gibt es ein Transkript. Wie der Dienst auf Ihrer Station läuft, erzählen die Kolleginnen und Kollegen selbst. Die Mitwirkung ist freiwillig, veröffentlicht wird nur, was freigegeben ist.
Mehr erfahrenKampagne: Ihre Stelle bei Fachkräften der Region
Die Anzeige erscheint bei Menschen in Ihrer Region auf Instagram und Facebook und führt auf eine Bewerbungsseite genau für diese Stelle. Dort stehen Station, Schichtmodell und Ihre Argumente. Die Kurzbewerbung dauert rund drei Minuten, die Social-Recruiting-Kampagne läuft rund drei Wochen. Die Bewerbungen kommen mit einer ersten Einschätzung zur Passung.
Mehr erfahrenKundenportal: Überblick für Pflegedirektion und Personalabteilung
Im Kundenportal sehen Sie Überblick, Aufträge, Freigaben und Auswertungen an einem Ort. Wen Sie freischalten lassen, etwa Pflegedirektion, Personalleitung und Unternehmenskommunikation, sieht laufende Kampagnen und offene Freigaben. Zugang erhalten nur Personen, die wir für Sie freischalten.
Mehr erfahrenWas Krankenhäuser bei Datenschutz und Mitbestimmung beachten müssen
Für Krankenhäuser gelten je nach Träger unterschiedliche Regeln. Wir fassen die Grundzüge zusammen und nennen die Fundstellen.
Bei privatrechtlich organisierten Häusern entscheidet der Betriebsrat mit. In Unternehmen mit mehr als zwanzig wahlberechtigten Arbeitnehmern gilt § 99 Absatz 1 BetrVG. Der Arbeitgeber unterrichtet den Betriebsrat vor jeder Einstellung und holt seine Zustimmung ein.
Bei Häusern in öffentlich-rechtlicher Form gilt Personalvertretungsrecht. Nach § 130 BetrVG gilt das Gesetz nicht für Verwaltungen und Betriebe von Bund, Ländern, Gemeinden und öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen. Im Bund nennt § 78 Absatz 1 Nummer 1 BPersVG die Einstellung als mitbestimmungspflichtig. Die Länder regeln ihr Personalvertretungsrecht selbst.
Bei kirchlichen Häusern gilt das BetrVG nicht. Nach § 118 Absatz 2 BetrVG gilt das Gesetz nicht für Religionsgemeinschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen, unbeschadet ihrer Rechtsform. Details zu KDG, DSG-EKD und Mitarbeitervertretung finden Sie auf der Seite Recruiting für kirchliche Träger.
Bewerbende gelten datenschutzrechtlich als Beschäftigte. Das legt § 26 Absatz 8 Satz 2 BDSG fest. Öffentliche Stellen der Länder folgen nach § 1 Absatz 1 BDSG vorrangig ihrem Landesdatenschutzgesetz.
Einwilligungen von Mitarbeitenden müssen freiwillig und widerrufbar sein. Nach § 26 Absatz 2 BDSG zählt die Abhängigkeit der beschäftigten Person. Nach Artikel 7 Absatz 3 DSGVO muss der Widerruf so einfach sein wie die Einwilligung.
Patientinnen und Patienten gehören nicht ins Bild. Gesundheitsdaten sind nach Artikel 9 Absatz 1 DSGVO besonders geschützt. Nach § 203 StGB droht Strafe, wenn Angehörige von Heilberufen Patientengeheimnisse unbefugt offenbaren.
Praxistipp
Binden Sie Betriebsrat, Personalrat oder Mitarbeitervertretung und Ihre Datenschutzbeauftragten vor dem Kick-off ein. Zeigen Sie Karriereseite, Fragenkatalog der Kurzbewerbung und TeamPlayer-Konzept, bevor etwas online geht. Nehmen Sie nur dort auf, wo keine Patientendaten sichtbar sind.
Was Imployo dafür mitbringt
So läuft der Einstieg: fünf Schritte bis zum Start
Sie stellen Ansprechpartner, Stelleninfos und Freigaben bereit. Den Rest übernehmen wir.
Erstgespräch
In 30 Minuten klären wir Ziele, Stellen und Standorte. Es ist kostenlos und unverbindlich.
Kick-off
Wir legen Ansprechpartner, Zeitplan und Inhalte fest. Holen Sie jetzt Ihr Gremium und die Datenschutzbeauftragten dazu.
Inhalte und Aufnahmen
Wir erstellen Texte, Seiten und TeamPlayer-Clips. Ihre Teams wirken freiwillig mit.
Freigabe
Sie prüfen alles im Kundenportal, bevor es online geht.
Start und Auswertung
Karriereseite und Kampagne gehen live. Die Ergebnisse sehen Sie im Kundenportal.
Sprechen Sie mit uns über Ihre offenen Stellen
Kliniken gewinnen Fachkräfte, wenn Stationen, Schichten und Team sichtbar werden, bevor jemand sich bewirbt. Verlässliche Dienstplanung und gelebte Wertschätzung sind Ihre stärksten Argumente, und Sie belegen sie mit Fakten von Ihren Stationen.
Das Kundenportal hält Karriereseite, TeamPlayer und Kampagne für Sie zusammen. Sie entscheiden über Inhalte und Freigaben, wir übernehmen Konzeption, Umsetzung und Betreuung. Im 30-minütigen Erstgespräch klären wir, mit welcher Station oder Berufsgruppe Sie beginnen.
Erstgespräch vereinbarenQuellen (15)
- DKG-Fachkräftemonitoring 2026, Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) in Kooperation mit dem Deutschen Krankenhausinstitut (DKI), März 2026, https://www.dkgev.de/fileadmin/Mediapool/1_DKG/1.7_Presse/1.7.1_Pressemitteilungen/2026/Fachkra__ftemonitoring_2026.pdf
- 2,0 % mehr stationäre Krankenhausbehandlungen im Jahr 2024 (Pressemitteilung Nr. 398), Statistisches Bundesamt, 06.11.2025, https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2025/11/PD25_398_231.html
- Fachkräfteengpassanalyse 2025, Bundesagentur für Arbeit (Blickpunkt Arbeitsmarkt), Mai 2026, https://www.frauundberuf-bw.de/fileadmin/FuB-contentbilder/themen/2025_BA-FK-Engpassanalyse.pdf
- Aktuelles zu den Pflegeberufen (Pressemitteilung Nr. 063/2026), Agentur für Arbeit Limburg-Wetzlar, Bundesagentur für Arbeit, 08.05.2026, https://www.arbeitsagentur.de/vor-ort/datei/63-26_aktuelles_pfelgeberufe_ba273033.pdf
- Pflege, wie geht es dir? Umfrage 2026, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), 2026, https://www.dbfk.de/media/docs/newsroom/pressemitteilungen/2026/Pflege-wie-geht-es-dir-2026.pdf
- „Ich pflege wieder, wenn …“: Mindestens 300.000 zusätzliche Pflegekräfte möglich, Hans-Böckler-Stiftung, 2022, https://www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-2675-neue-studie-mindestens-300-000-zusatzliche-pflegekrafte-40798.htm
- Social Media zwischen Wachstum und Sättigung (ARD/ZDF-Medienstudie 2025), Florian Tippelt, Media Perspektiven 31/2025, https://www.media-perspektiven.de/publikationsarchiv/2025/detailseite-ard-zdf-medienstudie-2025/social-media-zwischen-wachstum-und-saettigung-nutzungsmuster-und-plattformdynamiken-in-deutschland?type=321
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), § 99 Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen, https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__99.html
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), § 118 Geltung für Religionsgemeinschaften, https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__118.html
- Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG), § 130 Öffentlicher Dienst, https://www.gesetze-im-internet.de/betrvg/__130.html
- Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG), § 78 Mitbestimmung in Personalangelegenheiten, https://www.gesetze-im-internet.de/bpersvg_2021/__78.html
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), § 1 Anwendungsbereich, https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__1.html
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), § 26 Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses, https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__26.html
- Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679), Artikel 7 und 9, EUR-Lex, https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=CELEX:32016R0679
- Strafgesetzbuch (StGB), § 203 Verletzung von Privatgeheimnissen, https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__203.html
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