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Ratgeber

Recruiting-Video: Wie Mitarbeitende Fachkräfte überzeugen

Von Sebastian Mekas, Co-Founder Imployo GmbH · Stand 28.10.2026

Kleine Kamera auf Stativ und Ansteckmikrofon auf einem Holztisch in einem hellen Gemeinschaftsraum. Bild mit KI erstellt.
Bild mit KI erstellt.

Hinter dem Begriff Recruiting-Video stecken zwei verschiedene Dinge: der Imagefilm einer Agentur und kurze Clips, in denen Ihre Mitarbeitenden selbst sprechen. Imployo setzt auf die zweite Form, weil Fachkräfte hören wollen, wie der Alltag bei Ihnen wirklich ist.

Die Arbeitslosenquote der Pflegefachkräfte lag 2025 bei 1,1 Prozent (Bundesagentur für Arbeit). Wer sie gewinnen will, muss Menschen erreichen, die Arbeit haben. Laut ARD/ZDF-Medienstudie 2025 sehen 42 Prozent der deutschsprachigen Bevölkerung ab 14 Jahren mindestens wöchentlich Videos oder Stories in sozialen Medien.

Hier lesen Sie, wann sich ein Recruiting-Video für Träger lohnt und wie ein Dreh mit Ihrem Team in fünf Schritten abläuft. Ergänzt wird das um die häufigsten Fehler und die Regeln für Einwilligung und Freigabe. Die Umsetzung mit dem TeamPlayer beschreibt die Leistungsseite.

Das Wichtigste in Kürze

Ein Recruiting-Video wirkt, wenn Mitarbeitende freiwillig und in eigenen Worten erzählen und jeder Clip vor der Veröffentlichung freigegeben ist. Technik und Schnitt sind zweitrangig. Entscheidend sind die Menschen, die Fragen und ein Angebot, das Ihr Alltag einlöst.

  • Was es ist: Kurze Audio- und Video-Clips von Mitarbeitenden, die Fragen aus Sicht der Fachkräfte beantworten.
  • Warum Video: 42 Prozent der deutschsprachigen Bevölkerung ab 14 Jahren sehen wöchentlich Videos oder Stories. Bei den 30- bis 49-Jährigen sind es 58 Prozent.
  • Was überzeugt: Das Team. Pflegefachpersonen bewerten die Zusammenarbeit im Team laut DBfK 2026 eher positiv.
  • Was Pflicht ist: freiwillige Teilnahme, eine schriftliche oder elektronische Einwilligung und ein Widerruf, der jederzeit möglich ist.
  • Was bei Ihnen liegt: Sie bestimmen, wer mitmacht und welcher Clip online geht.

Was bedeutet Recruiting-Video?

Der Begriff bezeichnet Videos, die Fachkräfte für Ihren Arbeitgeber oder eine bestimmte Stelle gewinnen sollen. Darunter fallen sehr unterschiedliche Formate, vom aufwendigen Film bis zum Handyclip.

Für die Personalgewinnung zählt weniger das Format als die Glaubwürdigkeit. Interessierte vergleichen, was die Anzeige verspricht, mit dem, was Beschäftigte erzählen. Passt beides zusammen, entsteht Vertrauen.

Was bedeutet Recruiting-Video? Ein Recruiting-Video ist ein kurzer Film oder Clip, der Fachkräfte für einen Arbeitgeber oder eine konkrete Stelle gewinnen soll. Man unterscheidet Imagefilme, die eine Einrichtung als Ganzes zeigen, von Mitarbeitervideos, in denen Beschäftigte aus ihrem Alltag erzählen. Mitarbeitervideos wirken persönlich, weil Interessierte hören, wie Kolleginnen und Kollegen über Dienstplan, Team und Aufgaben sprechen. Voraussetzung ist die freiwillige Mitwirkung, belegt durch eine Einwilligung.

Wann lohnt sich ein Recruiting-Video?

Ein Video lohnt sich, wenn Ihr Alltag besser ist, als eine Anzeige ihn beschreiben kann. Diese Situationen kennen Sie:

  • Ihr Team ist Ihr stärkstes Argument: In der DBfK-Umfrage „Pflege, wie geht es dir?“ 2026 bewerten Pflegefachpersonen ohne Führungsverantwortung Teamarbeit, Arbeitszeiten und Dienstplangestaltung eher positiv. Kritischer sehen sie die Wertschätzung durch den Arbeitgeber.
  • Ihre Anzeigen ähneln denen der Nachbarn: Aufgabenlisten klingen überall gleich. Ein Clip zeigt, wie Ihr Team miteinander arbeitet.
  • Sie suchen Menschen, die nicht aktiv suchen: Auf 100 gemeldete Stellen für Pflegefachkräfte kommen nur 57 Arbeitslose (Bundesagentur für Arbeit, 2025). Fachkräfte mit Arbeit sehen Ihre Stelle als Anzeige im Feed.
  • Sie haben mehrere Standorte: Clips lassen sich nach Bereichen und Standorten ordnen, sodass jeder Standort seine eigenen Stimmen zeigt.
Studie: Die Befragung „Ich pflege wieder, wenn …“ (Hans-Böckler-Stiftung, 2022) erreichte 12.684 Personen. 60 Prozent der Ausgestiegenen können sich eine Rückkehr vorstellen. Zu den zentralen Bedingungen zählen verbindliche Dienstpläne.

Weniger sinnvoll ist ein Video, wenn Ihr Angebot im Alltag nicht hält, was es verspricht. Ein Clip zeigt nur, was stimmt. Klären Sie zuerst, was Sie bieten, etwa verlässliche Dienstplanung. Dann spricht Ihr Team glaubwürdig darüber.

Wie entsteht ein Recruiting-Video mit Mitarbeitenden in fünf Schritten?

Jedes gute Mitarbeitervideo folgt demselben Ablauf. Er beginnt bei den Fragen und endet bei der Freigabe.

1. Ziel und Fragen festlegen

Jeder Clip beantwortet eine Frage, die Fachkräfte wirklich stellen. Das sind Fragen zum Frühdienst, zur Einarbeitung und zum Umgang im Team. Legen Sie zugleich Stelle und Standort fest, für die der Clip gedacht ist.

2. Mitarbeitende einladen, nicht verpflichten

Die Mitwirkung ist freiwillig, und das Nein darf nichts kosten. Die Datenschutzkonferenz sieht die Freiwilligkeit bereits entfallen, wenn sich Beschäftigte gedrängt fühlen. Fragen Sie deshalb offen an und nennen Sie keine Namen vor der Gruppe. Wer ablehnt, hat keinerlei Nachteile.

3. Einwilligung und Information vor der Aufnahme

Vor der ersten Aufnahme erklären Sie, wofür der Clip genutzt wird, wo er erscheint und wie lange. Die Einwilligung holen Sie schriftlich oder elektronisch ein und weisen auf den Widerruf hin. So verlangt es § 26 Abs. 2 BDSG. Der Widerruf muss so einfach sein wie die Einwilligung (Art. 7 Abs. 3 DSGVO).

4. Aufnahme: wenige Fragen, eigene Worte

Gesprochen wird in eigenen Worten, ohne auswendig gelernten Text. Zwei oder drei Fragen je Person genügen für einen Clip, der sich nach Alltag anhört. Wer unsicher ist, nimmt noch einmal auf. Für alle, die lieber nicht ins Bild möchten, gibt es den Audio-Clip.

5. Freigabe, Einbinden und Auswerten

Bevor etwas online geht, sehen die Sprechenden ihren Clip und Sie als Träger ebenfalls. Veröffentlicht wird nur, was beide freigegeben haben. Danach binden Sie die Clips auf Ihrer Karriereseite ein und zeigen sie in Ihrer Social-Recruiting-Kampagne. Die Auswertung der Kampagne zeigt, wie viele Menschen sich nach dem Klick auf die Anzeige beworben haben.

Welches Format passt wann?

Nicht jede Person möchte vor die Kamera, und nicht jeder Clip braucht ein Bild. Die Tabelle zeigt, welches Format wofür geeignet ist.

FormatWofür es passtWas Sie beachten
Audio-ClipMenschen, die nicht im Bild sein möchten, und Antworten, die vom Zuhören lebenAuch eine Stimme braucht die Einwilligung (personenbezogene Daten, Art. 4 Nr. 1 DSGVO)
Kurzes Video im HochformatAnzeigen und Stories auf Instagram und FacebookEine Frage je Clip, ruhiger Hintergrund, gute Tonqualität
Video auf der KarriereseiteInteressierte, die schon bei Ihnen lesenClips nach Bereich und Standort ordnen, Weg zur Bewerbung direkt daneben
Serie aus mehreren ClipsTeams mit mehreren BerufsgruppenJede Berufsgruppe kommt vor, niemand wird bevorzugt

Wichtiger als die Länge ist der Ton. Ein Ansteckmikrofon sorgt für verständliche Sprache, auch in einem lebhaften Gemeinschaftsraum.

Wo zeigen Sie die Clips, damit sie Bewerbungen auslösen?

Ein Clip wirkt dort, wo Fachkräfte über Ihre Stelle entscheiden. Das sind zwei Orte, und sie ergänzen sich.

  • Auf der Karriereseite: Neben der Stelle und dem Standort hören Interessierte, wie das Team arbeitet. Die Bewerbung ist von dort mit einem Klick erreichbar.
  • In der Anzeige: In einer Kampagne auf Instagram und Facebook zeigt der Clip Ihre Stelle bei Menschen in der Region. Laut ARD/ZDF-Medienstudie 2025 nutzen 54 Prozent der 30- bis 49-Jährigen Instagram mindestens wöchentlich.

Setzen Sie je Stelle zwei oder drei passende Clips ein, nicht alle auf einmal. Ein Clip, der zur Stelle passt, überzeugt mehr als zehn, die beliebig sind.

Wie viel Aufwand bedeutet ein Recruiting-Video für Ihr Team?

Der Aufwand liegt bei Auswahl und Freigabe, nicht bei der Technik. Das Erstgespräch dauert 30 Minuten und ist kostenlos und unverbindlich. Danach erhalten Sie ein verbindliches Angebot.

SchrittIhre AufgabeErgebnis
ErstgesprächZiel, Stelle und Standort nennenKlarer Plan für die ersten Clips
AuswahlMitarbeitende einladen, Einwilligungen einholenFreiwillige Stimmen mit Nachweis
AufnahmeZeit im Dienstplan für kurze Gespräche gebenRohmaterial in eigenen Worten
FreigabeClips ansehen und freigebenNur freigegebene Clips gehen online
EinsatzClips auf Karriereseite und in Anzeigen nutzenStimmen, wo Fachkräfte entscheiden

Wie sich die Investition zusammensetzt, besprechen wir im Erstgespräch. Preise nennen wir auf Anfrage im verbindlichen Angebot.

Welche Fehler bremsen ein Recruiting-Video aus?

Ein Clip scheitert an der Haltung dahinter, nicht an der Technik. Diese fünf Fehler kosten am meisten Wirkung:

  • Der Text ist vorgeschrieben: Auswendig gelernte Sätze klingen nach Werbung. Besser sind Fragen, die Ihre Mitarbeitenden frei beantworten.
  • Mitarbeitende fühlen sich verpflichtet: Wer gedrängt wird, spricht verkrampft, und die Einwilligung verliert ihren Wert. Freiwilligkeit ist Voraussetzung.
  • Das Video verspricht mehr als der Alltag: Dann schlägt das Vertrauen schnell um. Wer verbindliche Dienstpläne nennt, muss sie auch liefern.
  • Der Clip hat kein Ziel: Ohne Weg zur Bewerbung verpufft die Wirkung. Setzen Sie neben jeden Clip den Link zur Stelle.
  • Widerruf und Austritt sind nicht geregelt: Legen Sie vorab fest, wie lange ein Clip online bleibt und wie schnell Sie ihn entfernen.
Praxistipp: Beginnen Sie mit den Menschen, die gern erzählen. Zwei oder drei überzeugende Stimmen reichen für den Anfang. Weitere Kolleginnen und Kollegen schließen sich an, wenn sie sehen, dass freiwillig wirklich freiwillig heißt.

Was müssen Sie bei Einwilligung und Freigabe beachten?

Mitarbeitende dürfen in einem Clip nur erscheinen, wenn sie dem freiwillig zugestimmt haben. Das gilt für Bild, Ton und Stimme. Das belegen Gesetz und Aufsicht:

  • Form: Nach § 26 Abs. 2 BDSG hat die Einwilligung im Beschäftigungsverhältnis schriftlich oder elektronisch zu erfolgen. Das Bundesarbeitsgericht verlangt für Bildnisse von Arbeitnehmern nach § 22 KUG die Schriftform (Urteil vom 11. Dezember 2014).
  • Freiwilligkeit: Laut Datenschutzkonferenz kommt die Einwilligung im Arbeitsverhältnis nur ausnahmsweise in Betracht. Gedrängte Zustimmung zählt nicht.
  • Widerruf: Die Einwilligung kann nach Art. 7 Abs. 3 DSGVO jederzeit widerrufen werden. Der Widerruf wirkt für die Zukunft.
  • Gremien: Beziehen Sie Mitarbeitervertretung, Betriebsrat oder Personalrat und Ihre Datenschutzbeauftragte vor dem Start ein.

Beim TeamPlayer ist die Teilnahme freiwillig, es wird nur veröffentlicht, was freigegeben ist, und die Einwilligung lässt sich jederzeit widerrufen. Die Pflichten Ihrer Einrichtung klären Datenschutzbeauftragte und Rechtsberatung vor dem ersten Clip.

Fazit: Lassen Sie Ihr Team sprechen

Ein Recruiting-Video überzeugt Fachkräfte, wenn echte Menschen freiwillig erzählen und der Alltag hält, was die Clips versprechen. Beginnen Sie mit wenigen Stimmen, einer Stelle und einem Standort. Klären Sie Einwilligung, Freigabe und Widerruf vor dem ersten Dreh.

Für Pflege und Altenhilfe finden Sie die Einordnung auf der Seite Recruiting für Pflege. Im Kundenportal behalten Sie Freigaben und Auswertungen im Blick. Im 30-minütigen Erstgespräch klären wir, welche Stimmen Ihr Team als Erstes zeigen soll. Erstgespräch vereinbaren

Quellen

  • Blickpunkt Arbeitsmarkt: Arbeitsmarktsituation in Pflegeberufen (Arbeitslosenquote Pflegefachkräfte 1,1 Prozent, 57 Arbeitslose je 100 gemeldete Stellen), Bundesagentur für Arbeit, Mai 2026, https://statistik.arbeitsagentur.de/DE/Statischer-Content/Statistiken/Themen-im-Fokus/Berufe/Generische-Publikationen/Arbeitsmarktsituation-in-Pflegeberufen.pdf
  • Social Media zwischen Wachstum und Sättigung (ARD/ZDF-Medienstudie 2025), Florian Tippelt, Media Perspektiven 31/2025, https://www.media-perspektiven.de/fileadmin/user_upload/media-perspektiven/pdf/2025/MP_31_2025_ARD_ZDF-Medienstudie_Social_Media_zwischen_Wachstum_und_Saettigung_Nutzungsmuster_und_Plattformdynamiken_in_Deutschland.pdf
  • Pflege, wie geht es dir? Umfrage 2026, Deutscher Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK), 2026, https://www.dbfk.de/media/docs/newsroom/pressemitteilungen/2026/Pflege-wie-geht-es-dir-2026.pdf
  • „Ich pflege wieder, wenn …“: Mindestens 300.000 zusätzliche Pflegekräfte möglich, Hans-Böckler-Stiftung, 2022, https://www.boeckler.de/de/pressemitteilungen-2675-neue-studie-mindestens-300-000-zusatzliche-pflegekrafte-40798.htm
  • Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), § 26 Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses, Bundesministerium der Justiz, https://www.gesetze-im-internet.de/bdsg_2018/__26.html
  • Datenschutz-Grundverordnung (Verordnung (EU) 2016/679), Artikel 4 und 7, Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu/eli/reg/2016/679/oj/deu
  • Kurzpapier Nr. 14: Beschäftigtendatenschutz, Datenschutzkonferenz (DSK), Stand 24.09.2020, https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/kp/dsk_kpnr_14.pdf
  • Urteil vom 11. Dezember 2014, 8 AZR 1010/13 (Einwilligung nach § 22 KUG schriftlich), Bundesarbeitsgericht, https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/8-azr-1010-13/
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